Rechtsanwalt Rainer Link
a.) Juristische Laufbahn
Bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, abgeschlossen mit dem ersten juristischen Staatsexamen
Zwischen 2002 und 2004 Rechtsreferendariat am Saarländischen Oberlandesgericht, abgeschlossen mit dem zweiten juristischen Staatsexamen
Seit 2005 zugelassen als Rechtsanwalt
Seit 2009 vereidigter Notarvertreter
Seit 2011 darüber hinaus auch berechtigt, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu tragen
b.) Über die Anwaltstätigkeit Hinausgehendes
Lehrbeauftragter für das Institut für Anwaltsrecht seit 2005
Autor für den juris Praxisreport Strafrecht
Freie Mitarbeit beim Deutschen Anwaltverlag, Bonn
Verkaufsleitung beim Filmfestival Max-Ophüls-Preis