Rechtsanwalt Rainer Link

a.) Juristische Laufbahn

Bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, abgeschlossen mit dem ersten juristischen Staatsexamen

Zwischen 2002 und 2004 Rechtsreferendariat am Saarländischen Oberlandesgericht, abgeschlossen mit dem zweiten juristischen Staatsexamen

Seit 2005 zugelassen als Rechtsanwalt

Seit 2009  vereidigter Notarvertreter

Seit 2011 darüber hinaus auch berechtigt, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu tragen

b.) Über die Anwaltstätigkeit Hinausgehendes

Lehrbeauftragter für das Institut für Anwaltsrecht seit 2005
Autor für den juris Praxisreport Strafrecht
Freie Mitarbeit beim Deutschen Anwaltverlag, Bonn
Verkaufsleitung beim Filmfestival Max-Ophüls-Preis